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   BFH, 15.03.1974 - VI R 25/70   

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https://dejure.org/1974,529
BFH, 15.03.1974 - VI R 25/70 (https://dejure.org/1974,529)
BFH, Entscheidung vom 15.03.1974 - VI R 25/70 (https://dejure.org/1974,529)
BFH, Entscheidung vom 15. März 1974 - VI R 25/70 (https://dejure.org/1974,529)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Nachlaß bei Provision - Kauf von Wertpapieren - Steuerpflichtiger Arbeitslohn - Nachlaß für Dritte - Arbeitnehmer einer Bank

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 112, 70
  • DB 1974, 1094
  • BStBl II 1974, 413
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (1)

  • RFH, 05.01.1939 - IV 31/38
    Auszug aus BFH, 15.03.1974 - VI R 25/70
    Der Senat tritt insoweit im Ergebnis dem RFH-Urteil vom 5. Januar 1939 IV 31/38 (RStBl 1939, 299) bei, ohne sich dessen Begründung zu eigen zu machen und ohne die weitergehende Auffassung des RFH hinsichtlich der Rabattgewährung bei Gegenständen des täglichen Bedarfs zu billigen.
  • BFH, 04.06.1993 - VI R 95/92

    Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Behandlung von Betriebsveranstaltungen

    An der hiervon abweichenden Entscheidung im BFH-Urteil vom 15. März 1974 VI R 25/70 (BFHE 112, 70, BStBl II 1974, 413), deren Richtigkeit bereits im Urteil in BFHE 159, 513, BStBl II 1990, 472 offengelassen wurde, hält der Senat nicht fest.
  • BFH, 31.05.2007 - III B 109/06

    Steuerpflichtiger Personalrabatt und Kindergeld

    Ferner weiche das finanzgerichtliche Urteil von der Entscheidung des BFH vom 15. März 1974 VI R 25/70 (BFHE 112, 70, BStBl II 1974, 413) ab, da das FG zu Unrecht annehme, der Personalrabatt sei als geldwerter Vorteil dem Arbeitslohn des Sohnes zuzurechnen.

    Das vom Kläger angeführte Urteil in BFHE 112, 70, BStBl II 1974, 413, nach dem Rabatte, die der Arbeitgeber auch dritten Personen gewährt, nicht als Arbeitslohn anzusehen sind, ist durch die neuere Rechtsprechung überholt.

    Der BFH hat im Urteil vom 4. Juni 1993 VI R 95/92 (BFHE 171, 74, BStBl II 1993, 687, unter II. 2. a bb) seine Rechtsprechung in BFHE 112, 70, BStBl II 1974, 413 aufgegeben.

  • FG Köln, 29.02.2012 - 14 K 3408/08

    Preisnachlass bei Aktienverkauf an Ehefrau des Vorstandsmitglieds als Arbeitslohn

    Zwar hat der BFH im Urteil vom 15. März 1974 VI R 25/70 (BFHE 112, 70, BStBl II 1974, 413) entschieden, dass Nachlässe bei den Provisionen für den Kauf und Verkauf von Wertpapieren, die eine Bank ihren Arbeitnehmern gewährt, insoweit nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslohn gehören, als die Bank Nachlässe in gleicher Höhe auch dritten Personen gewähre, weil die Belegschaft in einem solchen Fall einem außerhalb des Unternehmens stehenden Großkunden gleichzustellen ist, zumal sie im Hinblick auf die auf die auf einen längeren Zeitraum gestellten Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer in vielen Fällen als Dauerkunde anzusehen ist.

    Anders als in dem BFH-Urteilfall in BFHE 112, 70, BStBl II 1974, 413 ist im Streitfall der Kreis derjenigen, die nicht aus dem Arbeitsverhältnis heraus einen Vorteil zugewandt bekommen haben, begrenzt auf Gesellschafter der A HOLDING Aktiengesellschaft und Geschäftsfreunde.

  • FG Düsseldorf, 14.11.2007 - 9 K 1270/04

    Rechtmäßigkeit von Feststellungen einer Betriebsprüfung bei einem Steuerschuldner

    Die Kommissionsnachlässe, die dem Kläger aufgrund seiner Beschäftigung bei der NNN auf Wertpapiergeschäfte eingeräumt wurden, sind sonstige Bezüge nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG (vgl. BFH Urteil vom 15.3.1974 VI R 25/70, BFHE 112, 70, BStBl II 1974, 413).
  • BFH, 02.02.1990 - VI R 15/86

    Weitergabe eines Preisnachlasses kann Arbeitslohn sein

    Weitergehende Rabatte, insbesondere solche, die Groß- und Dauerkunden eingeräumt werden, hat der Senat zwar in seinem Urteil vom 15. März 1974 VI R 25/70 (BFHE 112, 70, BStBl II 1974, 413) für steuerfrei erklärt.
  • BFH, 22.10.1976 - VI R 26/74

    Kostenlose Führung privater Ferngespräche auf Dienstapparaten als

    Auch bei der Rabattgewährung an Arbeitnehmer hinsichtlich der Gegenstände des täglichen Bedarfs wird ein ganz überwiegendes Eigeninteresse des Arbeitgebers bejaht (vgl. auch BFH-Urteil vom 15. März 1974 VI R 25/70, BFHE 112, 70, BStBl II 1974, 413).

    Der BFH hat im Urteil VI R 25/70 nicht jede Art von Rabattgewährung an Arbeitnehmer als steuerfreie Annehmlichkeit angesehen.

  • FG Düsseldorf, 14.11.2007 - 9 K 1274/04

    Vereinbarkeit von § 6 Außensteuergesetz (AStG) und § 6 AStG a.F. mit Art. 43 des

    4) Die Kommissionsnachlässe, die der Klägerin aufgrund ihrer Anstellung bei der N auf Wertpapiergeschäfte eingeräumt wurde, sind sonstige Bezüge nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG (vgl. BFH Urteil vom 15.3.1974 VI R 25/70, BFHE 112, 70, BStBl II 1974, 413).
  • BFH, 19.04.1974 - VI R 107/70

    Wohnungsbaugesellschaft - Veräußerung eines Eigenheims - Preisabschlag -

    Ob dies zutrifft, ist grundsätzlich aus der Sicht des Arbeitnehmers zu entscheiden (Urteil des Senats vom 15. März 1974 VI R 25/70, BFHE 112, 70, BStBl II 1974, 413).

    Der Senat hat im Urteil VI R 25/70 Provisionsnachlässe, die eine Bank ihren Arbeitnehmern beim Kauf von Aktien gewährt hatte, nicht als Arbeitslohn angesehen, weil die Belegschaft der Bank einem außerhalb des Unternehmens stehenden Großkunden gleichzustellen war und in dieser Eigenschaft Vorteile erhielt, die nicht über die den Großkunden gewährten Vorteile hinausgingen.

  • FG München, 13.02.2001 - 2 K 1065/98

    Berücksichtigung von Preisnachlässen der örtlichen Händler bei Berechnung des

    Dies schließt für sich bereits den Rückgriff auf Rechtsprechung vor Einfügung dieser Vorschrift in das Gesetz aus (z. B. das BFH Urteil vom 15. März 1974 VI R 25/70, BFHE 112, 70 , BStBl II, 1974, 413).
  • BFH, 21.03.1975 - VI R 94/72

    Steuerfreiheit der Essensgeldzuschüsse bis zu 1,50 DM arbeitstäglich

    Dieser Gesichtspunkt war mitbestimmend dafür, daß der Senat im Urteil vom 15. März 1974 VI R 25/70 (BFHE 112, 70, BStBl II 1974, 413) bestimmte Rabattgewährungen an Arbeitnehmer und im Urteil VI R 242/71 die Teilnahme an unter betriebsärztlicher Aufsicht durchgeführten Kreislauftrainingskuren nicht als steuerpflichtigen geldwerten Vorteil (Arbeitslohn) angesehen hat.
  • FG München, 24.10.2001 - 1 K 5122/00

    Geldwerter Vorteil eines LZB-Angestellten aus provisionsfreien

  • BFH, 19.09.1975 - VI R 161/73

    Betriebsfremder Kindergarten - Zuschüsse - Unterbringung von Kindern - Betreuung

  • BFH, 30.06.1989 - VI R 130/87

    Warenverkauf an einen Arbeitnehmer unter Weitergabe eines Preisnachlasses im

  • FG Köln, 18.11.1999 - 7 K 6035/94

    Allgemein erreichbare Preisnachlässe beim Immobilienerwerb kein

  • FG Rheinland-Pfalz, 17.07.1996 - 1 K 1978/93

    Lohnsteuer; verbilligtes Tanken als Arbeitslohn

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